E-Rechnungen: Wichtige Änderungen seit dem 01.01.2025

Posted on 24. Februar 2025
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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen, auch genannt "Wachstumschancengesetz"
Fristen:
Zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2026 gibt es eine Übergangszeit, in der Rechnungen noch in Papierform ausgestellt oder als einfache, nicht maschinenlesbare PDF-Datei erstellt und übermittelt werden dürfen.
Spätestens ab dem 01.01.2027 werden unsere Rechnungen in dem gesetzlich vorgeschriebenen strukturierten, maschinenlesbaren elektronischen Format erstellt und ausschließlich elektronisch übermittelt, Papierrechnungen sind dann nicht mehr zulässig.

WICHTIG:
Das bedeutet im Klartext, wir können Ihre "Stammdaten" in unserem System nicht mehr annehmen, wenn wir keine E-Mailadresse bekommen, und entsprechend können wir nur Kunden beliefern, wenn diese eine Mail bei uns angeben.
Denken Sie bitte daran, uns eine Mailadresse mitzuteilen, damit der Übergang angenehm stattfinden kann und Sie hier wegen keiner Einschränkungen der Warenlieferung erleben müssen. 

Unsere Unterstützung:
Wir bieten Kunden schon heute die Möglichkeit, Rechnungen als einfache PDF-Datei per E-Mail zu empfangen, diese Rechnungen im PDF-Format erfüllen allerdings noch nicht die neuen gesetzlichen Anforderungen, die ab dem 01.01.2025 gelten.
Für Sie wird sich keine wesentliche Veränderung ergeben, außer, dass Sie eine Mailadresse angeben müssen und die Papierform der Rechnungen komplett entfällt. Dies gilt im Übrigen für Auslieferungen als auch Abholungen vor Ort.
Unsere Empfehlung:
Um sich auf den Empfang elektronischer Rechnungen bereits jetzt vorzubereiten, empfehlen wir, sich mit ein paar einfachen Schritten mit dem elektronischen Empfang von Rechnungen vertraut zu machen. Sollten Sie noch kein Mail-Postfach besitzen, können Sie sich kostenfrei bei einen der vielen Anbieter eines erstellen. Falls Sie hierbei Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne bei unserer Buchhaltung unter der WhatsApp Nummer 0151 4617 6214
Gerne können Sie sich auch in den Paragraphen 14 einlesen, um mehr zu erfahren.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Für Fragen sind wir zu unseren Öffnungszeiten für Sie da!

Viele Grüße,

FA Wald

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